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Biwakieren im Nationalpark Kalkalpen: Was ist erlaubt?

Biwakieren im Nationalpark Kalkalpen klingt nach Freiheit: Rucksack, Schlafsack, ein abgelegener Platz im Wald und am nächsten Morgen direkt weiter. Im Schutzgebiet funktioniert das aber nur an zwei ausdrücklich ausgewiesenen Stellen.

Biwakieren im Nationalpark Kalkalpen: Was ist erlaubt?

Die Nationalparkverwaltung unterhält genau zwei offizielle Biwakplätze, beide ausschließlich zu Fuß erreichbar und beide nur saisonal geöffnet.

Wer außerhalb dieser Plätze sein Zelt aufbaut, bewegt sich rechtlich nicht in einer Grauzone. Das freie Wildcampen im Nationalpark Kalkalpen ist untersagt und verstößt gegen die Schutzgebietsverordnung des Landes Oberösterreich. Die Zwei-Platz-Regel ist keine Schikane für Menschen mit schwerem Rucksack, sondern Teil eines Schutzkonzepts, das den Besucherstrom auf wenige, dafür dafür vorbereitete Flächen konzentriert.

Warum freies Biwakieren im Schutzgebiet tabu ist

Der Nationalpark Kalkalpen wurde 1997 eingerichtet und liegt zwischen Reichraming, Molln und Windischgarsten im nördlichen Kalkalpenbogen. International ist das Gebiet nicht als Biosphärenpark ausgewiesen. Teile des Nationalparks gehören vielmehr zum UNESCO-Weltnaturerbe „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“. Die Auszeichnung würdigt insbesondere die naturnahen Buchenwälder und ihre ökologische Entwicklung.

Rund 20.800 Hektar Schutzfläche, ausgedehnte Waldgebiete, Karstlandschaften und eine große Kernzone ergeben ein Gelände, das sich nicht mit einem gewöhnlichen Wanderpark vergleichen lässt. Wege sind schmal, Hütten rar, Zufahrten enden weit vor den abgelegenen Bereichen. Was diese Konstruktion im Gelände bedeutet, lässt sich an unscheinbaren Indikatoren ablesen: Trittspuren, die auf den markierten Steigen bleiben, fehlende Feuerstellen außerhalb der ausgewiesenen Plätze, ein Straßennetz, das abrupt an den Parkgrenzen endet.

Wer im Schutzgebiet biwakiert, hinterlässt auch dort Spuren, wo offiziell niemand hin soll.

Die naturschutzfachliche Logik hinter dem Verbot ist nüchtern. In den Wäldern, Karen und Blockhalden des Reichraminger Hintergebirges leben seltene und störungsempfindliche Arten. Auerwild und Haselhuhn brüten am Boden und reagieren empfindlich auf Menschen, die abseits der Wege in ihre Rückzugsbereiche eindringen. Der Sperlingskauz gehört dagegen nicht zu den Bodenbrütern: Er ist ein Höhlenbrüter, der auf geeignete Baumhöhlen und ungestörte Waldstrukturen angewiesen ist. Für alle drei Arten gilt dennoch dasselbe Grundproblem: Ein einzelnes Zelt wirkt klein, mehrere solcher Plätze in einer Saison verändern die Nutzung eines Lebensraums.

Dazu kommt der Luchs, der im Nationalpark Kalkalpen eines seiner wenigen Vorkommen in Österreich hat. Besonders die Rückzugsräume der Weibchen mit Jungtieren müssen möglichst ungestört bleiben. Nachtaktive Wanderer, Stimmen, Taschenlampen, Hunde und Essensgerüche wirken nicht nur in dem Moment, in dem sie auftreten. Wildtiere ändern ihre Wege, meiden vertraute Einstände oder werden in ruhigere, aber möglicherweise schlechter geeignete Bereiche gedrängt.

Auch der Boden selbst reagiert empfindlich. Die flachgründigen Rendzinen über dem Karstgestein können nach wiederholter Trittbelastung nur langsam regenerieren. Regen spült den feinen Oberboden rasch ab, sobald die schützende Vegetationsdecke beschädigt ist. Auf einer befestigten Schlaffläche lässt sich dieser Druck bündeln. Ein frei gewählter Zeltplatz verteilt ihn dagegen jedes Mal an einer neuen Stelle.

Dass Wildcampen in Österreich nicht in allen Regionen nach denselben Regeln behandelt wird, ändert für den Nationalpark Kalkalpen nichts. Je nach Bundesland, Gemeinde, Schutzgebiet und Art der Übernachtung gelten unterschiedliche Vorschriften. Im Nationalpark ist die Linie deutlich: Biwakieren und Zelten sind außerhalb der ausgewiesenen Plätze nicht erlaubt. Das gilt auch dann, wenn der Platz abgelegen wirkt, keine anderen Wanderer zu sehen sind und man nur für eine einzige Nacht bleiben möchte.

Das Entfachen von offenem Feuer außerhalb der erlaubten Stellen ist ebenfalls untersagt. In trockenen Phasen können zusätzliche Waldbrandschutzverordnungen gelten, die auch die Feuerstellen an den offiziellen Biwakplätzen betreffen. Wer die Grenzen austesten will, sollte deshalb nicht nur die allgemeine Nationalparkregel, sondern auch die vor der Tour veröffentlichten aktuellen Hinweise prüfen.

Die zwei offiziellen Biwakplätze: Steyrsteg und Weißwasser

Was bleibt, ist ein enges, aber machbares Angebot. Steyrsteg und Weißwasser heißen die beiden legalen Übernachtungsorte im Freien. Beide liegen tief im Hintergebirge, fernab asphaltierter Zufahrten und nur über markierte Wanderwege erreichbar. Mit voll gepacktem Rucksack sind für den Anmarsch mehrere Stunden einzuplanen. Die Plätze sind daher keine spontanen Ausweichstellen für eine verregnete Nachmittagstour, sondern Bausteine einer vorher geplanten Wanderung.

MerkmalBiwakplatz SteyrstegBiwakplatz Weißwasser
LageAm Oberlauf der Steyr im westlichen Reichraminger HintergebirgeAm Bachlauf der Weißwasser im östlichen Hintergebirge
HöheRund 700 Meter SeehöheRund 720 Meter Seehöhe
ErreichbarkeitNur zu Fuß, etwa drei bis vier Stunden ab dem nächstgelegenen Parkplatz; am Weitwanderweg 09 gelegenNur zu Fuß, mit längerem Anmarsch aus Richtung Ennstal
KapazitätPlatz für etwa zehn ZweipersonenzeltePlatz für etwa zehn Zweipersonenzelte
AusstattungFeuerstelle, Brennholz, Trockentrenntoilette und befestigte SchlafflächeFeuerstelle, Brennholz, Trockentrenntoilette und befestigte Schlaffläche
TrinkwasserNicht vorhandenNicht vorhanden
SaisonIn der Regel von Mai bis Oktober, abhängig von der SchneelageIn der Regel von Mai bis Oktober, abhängig von der Schneelage
Maximale AufenthaltsdauerZwei aufeinanderfolgende NächteZwei aufeinanderfolgende Nächte

Die Plätze sind bewusst einfach gehalten. Es gibt keinen Stromanschluss und kein aufbereitetes Trinkwasser. Wasser muss aus geeigneten natürlichen Quellen entnommen und mit einem Filter oder einem geeigneten Mittel aufbereitet werden. Gerade in trockenen Spätsommerwochen darf man sich nicht darauf verlassen, dass jeder Bachlauf ausreichend Wasser führt.

Eine Trockentrenntoilette gehört dagegen zur Ausstattung beider Plätze. Die Aussage, es gebe dort keine sanitäre Anlage, wäre deshalb falsch. Sie sind keine komfortablen Campingplätze, verfügen aber über eine vorgesehene Toilettenlösung. Das ist ein wichtiger Unterschied: Die Plätze sind reduziert, nicht vollkommen unerschlossen.

Die Ausstattung orientiert sich an dem, was eine konzentrierte und kontrollierbare Nutzung möglich macht. Befestigte Schlafflächen verhindern, dass die Trittschäden über die Jahre wandern. Die angelegten Feuerstellen bündeln die Nutzung an einem Ort, sofern offenes Feuer aufgrund der aktuellen Waldbrandschutzlage überhaupt erlaubt ist. Brennholz liegt bereit, sollte aber nicht als Einladung verstanden werden, zusätzlich Äste aus dem Wald zu schneiden.

Was man selbst mitbringen muss, ist überschaubar, aber nicht nebensächlich:

  • ein ausreichend warmer Schlafsack und eine isolierende Matte;
  • Wasserfilter oder Entkeimungsmittel sowie genügend Trinkflaschen;
  • eine Stirnlampe mit zurückhaltender Lichtführung;
  • Verpflegung, die sich ohne offene Flamme zubereiten lässt, falls die Feuerstelle gesperrt ist;
  • Müllbeutel für sämtliche Abfälle, einschließlich Bioabfall und Speisereste;
  • Handwaschmittel und persönliche Hygieneartikel, die vollständig wieder mitgenommen werden.

Wohnwagen, Wohnmobile oder größere Fahrzeuge sind auf beiden Plätzen nicht vorgesehen. Sie liegen im Bergwald schlicht unerreichbar. Dass manche Tourismusdatenbanken die Biwakplätze trotzdem in Stellplatzkategorien führen, macht sie nicht zu Campingplätzen für Fahrzeuge. Solche Einträge sollte man für die eigene Planung ignorieren.

Anmeldung, Kosten und die maximale Aufenthaltsdauer

Wer einen der beiden Plätze nutzen will, geht nicht einfach spontan hin. Die Anmeldung ist verpflichtend, bevor das Zelt aufgebaut wird. Zuständig für die Anmeldung und die Koordination der Übernachtungen ist das Besucherzentrum Ennstal in Reichraming, nicht ein Standort in Molln. In Molln befindet sich ebenfalls ein Nationalpark-Besucherzentrum, die Bezeichnung „Besucherzentrum Ennstal“ gehört jedoch nach Reichraming.

Die aktuelle Kontaktmöglichkeit und die verfügbaren Termine sollte man vor der Anreise direkt bei der Nationalparkverwaltung erfragen. Das gilt besonders für die Hauptsaison und für Wochenenden mit stabiler Wetterlage. Ein leer wirkender Platz bedeutet nicht automatisch, dass kein anderer Gast angemeldet ist oder dass man dort ohne Registrierung übernachten darf. Die Belegung kann sich auf Wanderer beziehen, die erst später am Tag eintreffen.

Die Anmeldung erfüllt mehrere Funktionen zugleich. Sie begrenzt die Zahl der Zelte, verhindert eine Überlastung der befestigten Flächen und gibt der Verwaltung einen Überblick darüber, wer sich in den abgelegenen Bereichen aufhält. Für Notfälle ist außerdem hilfreich, wenn die geplante Übernachtung bekannt ist. Das ersetzt keine eigene Tourenplanung und keine Rückmeldung an Angehörige, verbessert aber die Ausgangslage, wenn sich eine Gruppe verspätet oder wegen eines Wetterumschwungs nicht wie geplant weiterkommt.

Die Gebühren sind moderat. Erwachsene zahlen 5 Euro pro Nacht, Kinder 3 Euro. Die Beiträge fließen in die Pflege der Plätze, die Instandhaltung der Toiletten, die Kontrolle der Schlafflächen und die Versorgung mit Brennholz. Die genauen Zahlungsmodalitäten sollte man bei der Anmeldung klären; eine Quittung gehört dazu. Familien sollten auch nach möglichen Ermäßigungen für jüngere Kinder fragen, statt am Ende mit einer ungeplanten Bargeldsuche im abgelegenen Gelände dazustehen.

Strikt bleibt die Aufenthaltsdauer: maximal zwei aufeinanderfolgende Nächte. Wer drei oder mehr Tage am selben Ort verbringen möchte, kann weder in Steyrsteg noch in Weißwasser einfach verlängern. Das System ist als Zwischenstation für Wanderer gedacht, nicht als Standquartier.

In der Praxis ergeben sich daraus drei vernünftige Tourenmodelle:

1. Eine Nacht an einem Biwakplatz: Das eignet sich für eine kurze Mehrtagestour mit Tageswanderung ohne Zeltabbau am selben Tag. Der Platz wird am nächsten Morgen wieder verlassen, auch wenn eine weitere Nacht theoretisch noch frei wäre.

2. Zwei Nächte an einem Platz: Das kann für eine ruhige Runde sinnvoll sein, sofern beide Nächte angemeldet sind und die maximale Aufenthaltsdauer eingehalten wird. Tagsüber bleibt der Rucksack am Platz, die Wege führen aber weiterhin ausschließlich über markierte Routen.

3. Eine Route mit zwei Biwakplätzen: Wer mehrere Tage unterwegs ist, kann Steyrsteg und Weißwasser als getrennte Etappen planen. Die Plätze sind nicht als beliebig kombinierbare Campingbasis gedacht; der Wechsel muss in die Wegführung, die Kondition und die Wetterlage passen.

Für die Vorbereitung haben sich einige einfache Regeln bewährt:

  • Vor der Anreise den Wetterbericht und die Wegverhältnisse prüfen. Gerade im Mai und Juni können Schneefelder oder nasse Steige den Anmarsch verlängern.
  • Die Anmeldung mit mehreren Tagen Vorlauf erledigen; in den Ferien und an Wochenenden besser deutlich früher.
  • Bei voller Belegung ein Ausweichquartier in Molln, Reichraming, Windischgarsten oder an einem anderen passenden Ausgangspunkt suchen.
  • Nicht darauf bauen, Wasser unterwegs spontan zu finden. Im Karst kann ein Bach nach einigen trockenen Tagen deutlich weniger führen als auf der Karte vermutet.
  • Speisen und Abfälle so verpacken, dass keine Tiere angelockt werden. Auch vermeintlich unproblematische Reste gehören nicht in die Feuerstelle oder in die Umgebung der Toilette.
  • Die Rückkehrzeit großzügig kalkulieren. Ein Biwakplatz, der am Nachmittag gut erreichbar scheint, kann mit schwerem Gepäck und schlechtem Wetter zu einer langen Etappe werden.
Ein offizieller Biwakplatz ist kein Notnagel für eine schlecht vorbereitete Tour. Er ist eine begrenzte Einladung – und genau deshalb muss man ihn vorher anmelden.

Verhaltensregeln und der aktuelle Waldbrandschutz

Die Regeln vor Ort sind nicht kompliziert, aber sie lassen wenig Interpretationsspielraum. Markierte Wege dürfen nicht verlassen werden, Pflanzen und andere Naturbestandteile bleiben an ihrem Platz, wild lebende Tiere werden weder gefüttert noch absichtlich aufgesucht. Hunde sind so zu führen, dass sie Wildtiere nicht verfolgen oder beunruhigen; auf stark frequentierten und sensiblen Wegen kann eine Leine ohnehin die einzig vernünftige Lösung sein.

Für die Nachtruhe gilt besondere Rücksicht. Laute Gespräche, Musik und unnötiges Licht stören in einem abgelegenen Waldgebiet stärker als auf einem gewöhnlichen Campingplatz. Wer eine Stirnlampe verwendet, richtet den Lichtkegel nach unten und lässt ihn nicht über den gesamten Platz oder in den Wald wandern. Das ist keine Frage von Outdoor-Etikette allein. Nachtaktive Arten nutzen gerade die Stunden, in denen Menschen normalerweise schlafen, für Nahrungssuche und Bewegung.

Wer am Morgen den Steyrsteg verlässt, sollte nichts zurücklassen, was vom Vortag erzählt: keine Glut, keine Dosen, keine Abkürzung durch die Vegetation.

Feuer darf ausschließlich an der ausgewiesenen Feuerstelle entzündet werden, sofern dies nach der aktuellen Waldbrandschutzlage erlaubt ist. Es muss vollständig gelöscht werden, bevor man den Platz verlässt, und insbesondere vor der Nachtruhe darf keine unbeaufsichtigte Glut zurückbleiben. Wasser allein reicht bei tief sitzender Glut nicht immer aus; die Feuerstelle muss kontrolliert und so lange nachbehandelt werden, bis keine Wärme und kein Rauch mehr vorhanden sind.

Der entscheidende Punkt für die Saisonplanung: Eine allgemeine Erlaubnis für die Feuerstelle bedeutet nicht, dass sie bei erhöhter Waldbrandgefahr automatisch genutzt werden darf. Bezirksbehörden können Waldbrandschutzverordnungen befristet erlassen oder verschärfen. Solche Verordnungen können offenes Feuer im Wald und damit auch an ausgewiesenen Biwakplätzen untersagen. Die Regelung kann sich außerdem ändern, während eine Tour bereits geplant ist.

Vor der Anreise sollte deshalb geprüft werden:

  • Gilt für den Bezirk eine aktuelle Waldbrandschutzverordnung?
  • Sind die Feuerstellen auf Steyrsteg und Weißwasser ausdrücklich freigegeben?
  • Sind Gaskocher oder Spirituskocher unter den aktuellen Bedingungen zulässig?
  • Gibt es Hinweise der Nationalparkverwaltung zu Sperren, Wasserständen oder besonderen Gefahren?
  • Muss die Verpflegung vollständig ohne Kocher und Feuer organisiert werden?

Gerade bei Kochern ist eine pauschale Antwort riskant. Ob ein bestimmtes Gerät verwendet werden darf, hängt von der jeweils geltenden Verordnung und den örtlichen Anordnungen ab. Wer keine eindeutige Auskunft bekommt, lässt das Kochen am Platz besser bleiben. Ein kaltes Abendessen ist unkomfortabler als geplant, eine unklare Flamme im trockenen Bergwald aber kein vertretbarer Kompromiss.

Auch die klassischen Leave-no-trace-Grundsätze gelten ohne Ausnahme: Müll wird vollständig wieder mitgenommen, Speisereste bleiben nicht liegen, und Toiletten werden ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet. Biologisch abbaubare Verpackungen sind kein Freibrief. Was im Tal nach kurzer Zeit verschwinden mag, kann im kühlen, schattigen Bergwald lange sichtbar bleiben.

Konsequenzen bei Verstößen gegen das Campierverbot

Wer außerhalb der offiziellen Plätze zeltet, bewegt sich nicht in einem Bereich, in dem ein freundlicher Hinweis als wahrscheinlichste Folge genügt. Illegales Campieren in einem Schutzgebiet kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. Je nach Tatbestand, Verschuldensgrad und möglichem Schaden kommen weitere Verfahren hinzu. Bei offenem Feuer kann zusätzlich gegen Waldbrandschutzvorschriften verstoßen werden; bei Beschädigungen des Bodens oder einer Störung geschützter Arten können naturschutzrechtliche Bestimmungen relevant werden.

Die häufig zitierte Obergrenze von bis zu 14.500 Euro ist dabei kein Pauschalbetrag für jedes falsch aufgestellte Zelt. Die konkrete Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine kurze Übernachtung ohne Feuer ist rechtlich nicht dasselbe wie ein dauerhaft eingerichtetes Lager mit Bodenbeschädigung, zurückgelassenem Müll oder einer gefährlichen Feuerstelle. Harmlos wird der Verstoß dadurch trotzdem nicht.

Wer glaubt, die abgelegene Lage schütze vor Kontrollen, irrt. Die Nationalparkverwaltung arbeitet bei der Überwachung und bei Verstößen mit den zuständigen Behörden zusammen. Kontrollen können dort stattfinden, wo Besucher abends oder frühmorgens unterwegs sind, und sie konzentrieren sich bei trockener Witterung stärker auf den Waldbrandschutz. Dass jemand im dunklen Wald nicht sofort gesehen wird, ist kein belastbarer Plan für eine Tour.

Besonders teuer und folgenreich kann es werden, wenn zum unerlaubten Zelt noch ein Feuer, eine beschädigte Vegetationsfläche oder eine Störung von Wildtieren kommt. Ebenso problematisch ist es, einen Platz zu verlassen und Ausrüstung, Lebensmittel oder Abfälle zurückzulassen. Dann geht es nicht mehr nur um die Frage, ob eine Übernachtung erlaubt war, sondern um zusätzliche Belastungen für den Lebensraum und den Aufwand der Verwaltung.

Für Wanderer ist die praktische Konsequenz schlicht: Wenn kein offizieller Biwakplatz verfügbar ist, wird die Route geändert. Man steigt ab, nutzt ein Quartier außerhalb des Nationalparks oder plant eine Etappe ohne Übernachtung im Schutzgebiet. Ein improvisiertes Zelt irgendwo zwischen Forstweg, Bachlauf und Blockhalde ist keine akzeptable Alternative.

Wie sich eine mehrtägige Tour sinnvoll planen lässt

Eine mehrtägige Wanderung durch das Reichraminger Hintergebirge lässt sich auch unter den strengen Regeln des Nationalparks organisieren. Die Tour sollte aber um die vorhandenen Übernachtungsmöglichkeiten herum gebaut werden und nicht um die Wunschvorstellung, an jedem schönen Platz bleiben zu können.

Eine mögliche Planung führt zunächst zu einem der offiziellen Biwakplätze, anschließend über markierte Steige in Richtung des nächsten Etappenziels und am Folgetag wieder aus dem Schutzgebiet heraus. Wer beide Plätze verbinden möchte, muss die Weglängen, Höhenmeter, Wasserstellen und den Rückweg vorab realistisch einschätzen. Die auf der Karte kurze Verbindung kann mit einem schweren Rucksack, nassem Untergrund oder eingeschränkter Sicht deutlich anspruchsvoller sein.

Für eine kürzere Runde kann auch nur der Steyrsteg als Übernachtungsort dienen. Tagsüber sind Wege in Richtung Bodinggraben und durch die Karstlandschaft möglich, sofern sie markiert und freigegeben sind. Der entscheidende Unterschied zu einer freien Trekkingplanung liegt darin, dass die Schlafstelle nicht nach Aussicht, Windschutz oder persönlicher Erschöpfung ausgewählt wird. Sie steht vorher fest.

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, sollte die Anschlüsse nicht zu knapp kalkulieren. Eine verspätete Busverbindung oder ein verpasster Anschluss verschiebt den gesamten Tagesplan. Für abgelegene Biwakplätze bedeutet das schnell, dass die letzte sichere Ankunftszeit nicht mehr eingehalten werden kann. Dann ist der richtige Schritt nicht, die Dunkelheit als zusätzliche Etappenbedingung zu akzeptieren, sondern eine legale Übernachtungsmöglichkeit außerhalb des Schutzgebiets zu nutzen.

Ebenso wichtig ist die Reserve für Wetterumschwünge. Nebel, Starkregen und Gewitter verändern im Karst nicht nur die Sicht, sondern auch die Orientierung und die Beschaffenheit der Steige. Die Plätze mögen offiziell geöffnet sein; daraus folgt nicht, dass jeder Zugang bei jeder Wetterlage sinnvoll ist. Eine Anmeldung ersetzt keine Entscheidung vor Ort.

Wer sich auf diese Spielregeln einlässt, bekommt etwas, das in dichter besiedelten Alpenregionen selten geworden ist: Stille am Abend, einen weitgehend ungestörten Sternenhimmel und die Geräusche des Flusses statt Generatorensummen aus Nachbarzelten. Der Reiz des Biwakierens im Nationalpark Kalkalpen liegt nicht darin, am Rand des Verbots noch einen Platz durchzusetzen. Er liegt darin, mit einem begrenzten Angebot verantwortungsvoll umzugehen.

Biwakieren im Nationalpark Kalkalpen ist also erlaubt – aber nicht überall und nicht spontan. Steyrsteg und Weißwasser bieten eine legale Möglichkeit für mehrtägige Touren, wenn Anmeldung, Aufenthaltsdauer, Wasser, Feuer und Anmarsch sauber geplant sind. Wer außerhalb dieser Plätze zeltet, macht aus einem Naturerlebnis keinen Geheimtipp, sondern einen Verstoß gegen die Regeln des Schutzgebiets.

Häufige Fragen

Darf ich im Nationalpark Kalkalpen überall biwakieren?
Nein, das freie Biwakieren und Zelten ist außerhalb der zwei offiziell ausgewiesenen Plätze Steyrsteg und Weißwasser verboten.
Wie melde ich mich für einen Biwakplatz an?
Die Anmeldung erfolgt verbindlich beim Besucherzentrum Ennstal in Reichraming, wobei Termine und Verfügbarkeiten vorab erfragt werden sollten.
Gibt es auf den Biwakplätzen Trinkwasser und Strom?
Nein, es gibt weder Stromanschlüsse noch aufbereitetes Trinkwasser; Wasser muss aus natürlichen Quellen entnommen und selbst gefiltert oder entkeimt werden.
Wie lange darf ich auf einem Biwakplatz bleiben?
Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf zwei aufeinanderfolgende Nächte begrenzt.
Was kostet eine Übernachtung auf den Biwakplätzen?
Erwachsene zahlen 5 Euro pro Nacht, für Kinder beträgt die Gebühr 3 Euro.
Welche Konsequenzen drohen bei illegalem Campen?
Illegales Campieren kann als Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden.