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Auszeit auf Österreichs besten Bio-Höfen.

Bio-Landwirtschaft & Hofleben

Hofladen oder SoLaWi: Zwei Wege der Direktvermarktung

Ein Hofladen und eine Solidarische Landwirtschaft klingen zunächst wie zwei Varianten derselben Idee: Lebensmittel kommen direkt vom Biohof zu den Menschen, ohne dass ein Supermarkt oder ein Großhändler dazwischengeschaltet ist.

Hofladen oder SoLaWi: Zwei Wege der Direktvermarktung

Direktvermarktung am Biohof: Hofladen oder SoLaWi?

In der Praxis liegen zwischen den beiden Modellen allerdings beträchtliche Unterschiede. Das eine setzt auf einzelne Einkäufe, das andere auf eine längerfristige Vereinbarung. Im Hofladen entscheidet die Kundschaft, was sie heute mitnimmt. In der SoLaWi teilen Hof und Ernteteiler*innen auch das Risiko einer schwierigen Saison.

Wer als Biohof in die Direktvermarktung einsteigt oder ein bestehendes Konzept verändern möchte, sollte deshalb nicht nur über Regale, Kisten und Öffnungszeiten nachdenken. Es geht ebenso um die rechtliche Einordnung, die Sortimentsgestaltung, die Einnahmenstruktur und um die Frage, wie viel Nähe zum Kunden im täglichen Hofbetrieb tatsächlich gewünscht ist.

Ich habe in den vergangenen Jahren zahlreiche Biohöfe in Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg besucht und beide Modelle aus der Gastperspektive erlebt: einmal beim Eierkauf im Hofladen, wo aus dem kurzen Einkauf ein Gespräch mit der Bäuerin wurde, ein anderes Mal als Ernteteiler, der wöchentlich eine Kiste Gemüse abgeholt hat. Beides hat seinen Charme. Beides hat seine Tücken. Darum geht es hier nicht um Werbung für das eine oder andere Modell, sondern um eine ehrliche Gegenüberstellung für Höfe, die ihre Direktvermarktung bewusst aufbauen wollen.

Was ein Hofladen leistet – und was er rechtlich voraussetzt

Der Hofladen ist die klassischste Form der Direktvermarktung. Der Betrieb verkauft eigene Erzeugnisse unmittelbar an Endkund*innen. Eier, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Fleisch oder verarbeitete Produkte aus der eigenen Landwirtschaft wechseln direkt vom Hof in die Einkaufstasche. Für die landwirtschaftliche Urproduktion ist in Österreich grundsätzlich kein Gewerbeschein erforderlich, solange die angebotenen Waren aus dem eigenen Betrieb stammen und die Tätigkeit in diesem Rahmen bleibt.

Das klingt unkompliziert – und ist es bei einem klar abgegrenzten Sortiment zunächst auch. Schwieriger wird es, sobald der Hofladen mehr sein soll als ein Ort für die eigene Ernte. Viele Kund*innen erwarten heute ein möglichst vollständiges Angebot: Brot, Nudeln, Käse, Honig, Säfte, Wurst, Öle und vielleicht noch Produkte von befreundeten Höfen. Für den Einkauf ist das bequem. Für den Betrieb verschiebt sich damit aber die rechtliche und organisatorische Ausgangslage.

Der Hofladen punktet vor allem auf der Beziehungsebene. Kund*innen kommen auf den Hof, sehen die Umgebung, lernen die Produkte kennen und verbinden den Einkauf mit einem konkreten Ort. Die Betreiber*innen behalten die Kontrolle über Sortiment, Preise und Öffnungszeiten. Das ist besonders attraktiv für Höfe, die ohnehin Publikumsverkehr haben – etwa durch Ferienwohnungen, Hofführungen, ein Hofcafé oder Veranstaltungen.

In meiner Erfahrung als Hofgast sind die überzeugendsten Hofläden nicht unbedingt die größten. Es sind jene, bei denen das Sortiment zur Landwirtschaft passt und nicht wie ein beliebiger regionaler Supermarkt wirkt. Man sieht vielleicht, wie gerade Marmelade eingekocht wird, begegnet auf dem Weg zum Verkaufsraum den Hühnern oder entdeckt am Regal eine kurze Erklärung zur alten Apfelsorte. Solche Details machen den Hof sichtbar, ohne dass daraus ein inszeniertes Erlebnis werden muss.

Wer einen Hofladen führt, verkauft nicht nur Produkte – er verkauft ein Stück Hofgeschichte mit.

Der Preis dieser Nähe ist die tägliche Unberechenbarkeit. Ein Hofladen braucht Warenverfügbarkeit, eine verlässliche Betreuung und eine Entscheidung darüber, wie viel Zeit in Verkauf und Kundenkontakt fließen darf. Wenn die Ernte schlecht ausfällt, bleibt das Regal leer oder das Sortiment muss verändert werden. Wenn an einem Samstag viele Menschen kommen, muss jemand vor Ort sein. Und wenn der Hofladen mit Selbstbedienung funktioniert, braucht es trotzdem Kontrollen, Nachbestückung, Reinigung, Abrechnung und eine Lösung für verderbliche Waren.

Öffnungszeiten sind eine Betriebsentscheidung

Gerade kleine Betriebe unterschätzen, wie stark die Öffnungszeiten den Arbeitsalltag bestimmen. Ein ständig geöffneter Selbstbedienungsladen wirkt zunächst wie die flexible Lösung. Er verlagert den Aufwand jedoch nicht ins Nichts. Preise müssen gut lesbar sein, Produkte regelmäßig kontrolliert werden und die Kassa muss stimmen. Bei Kühlware kommen Temperaturführung und Hygiene hinzu.

Ein persönlicher Verkauf ermöglicht Beratung und stärkt die Bindung. Er bindet aber auch Arbeitszeit, die während der Ernte, bei Stallarbeiten oder in der Verarbeitung fehlen kann. Deshalb sollte ein Hofladen nicht nur danach geplant werden, wann Kund*innen gerne einkaufen würden. Entscheidend ist ebenso, wann der Betrieb diesen Kontakt leisten kann, ohne dass die eigentliche Landwirtschaft darunter leidet.

SoLaWi: Geteilte Ernte, geteiltes Risiko

Die Solidarische Landwirtschaft – kurz SoLaWi, in Österreich auch als gemeinschaftsgetragene Landwirtschaft oder GeLaWi bezeichnet – funktioniert nach einem anderen Prinzip. Die Beteiligten kaufen nicht bei jeder Abholung einzelne Produkte, sondern vereinbaren mit dem Hof einen Ernteanteil. Die Beiträge der Ernteteiler*innen finanzieren die landwirtschaftliche Arbeit für einen bestimmten Zeitraum. Im Gegenzug erhalten sie regelmäßig einen Anteil an der Ernte.

Dabei geht es nicht bloß um eine Gemüsekiste mit einem anderen Etikett. Der zentrale Unterschied liegt in der Risikoteilung. Bei einem klassischen Verkauf trägt der Hof das Risiko, dass eine Ernte ausfällt, Preise schwanken oder Ware nicht abgesetzt wird. In einer SoLaWi akzeptieren die Ernteteiler*innen grundsätzlich, dass die Zusammensetzung und Menge der Ausgabe von der Saison abhängen. Auf eine Woche mit reichlich Salat, Zucchini oder Paradeisern kann eine magerere Ausgabe folgen.

Für viele Höfe ist diese Struktur eine große Entlastung. Die Finanzierung wird früher im Jahr planbarer, und die Produktion muss sich weniger an kurzfristigen Marktpreisen orientieren. Gleichzeitig ist die SoLaWi kein Modell, bei dem der Hof einfach eine feste Summe einnimmt und danach möglichst wenig erklären muss. Die Gemeinschaft will verstehen, wie gearbeitet wird, welche Entscheidungen anstehen und warum die Ernte in diesem Jahr anders ausfällt als im vergangenen.

In Österreich organisieren sich SoLaWis unter anderem als Verein, als Genossenschaft oder über direkte vertragliche Vereinbarungen zwischen Hof und Ernteteiler*innen. Welche Form passt, hängt von der Größe, dem Grad der Mitbestimmung und den Aufgaben ab, die gemeinschaftlich übernommen werden sollen. Ein kleiner Zusammenschluss mit überschaubarer Zahl an Ernteteiler*innen braucht eine andere Organisation als eine größere Struktur mit mehreren Ausgabestellen und vielen Beteiligten.

Eine SoLaWi lebt außerdem von Kommunikation. Newsletter, Ernteinformationen, Rezepte, Hoffeste, Mitmachtage und offene Rundgänge sind keine bloße Dekoration. Sie erklären, warum eine bestimmte Kultur ausgefallen ist, weshalb heuer mehr Wurzelgemüse verteilt wird oder warum ein Beitrag angepasst werden muss. Wer lediglich eine Kiste bereitstellt und ansonsten unsichtbar bleibt, verschenkt einen wesentlichen Vorteil des Modells: die Verbindung zwischen Landwirtschaft und Gemeinschaft.

Aus Gästeperspektive habe ich SoLaWis immer dann als besonders stimmig erlebt, wenn die Beteiligten nicht nur Abnehmer*innen, sondern tatsächliche Partner*innen des Hofes waren. Das bedeutet nicht, dass jede Person bei jeder Arbeit mithelfen muss. Es bedeutet aber, dass die Beziehung über die Warenübergabe hinausgeht und die Ernteteiler*innen die Landwirtschaft als gemeinsamen Prozess wahrnehmen.

Bei einer SoLaWi kaufen Sie kein Produkt – Sie tragen einen Hof mit.

Die SoLaWi ist kein Schutz vor schlechtem Wirtschaften

Die Risikoteilung darf nicht mit einer Garantie verwechselt werden. Auch eine SoLaWi braucht eine realistische Kalkulation. Saatgut, Jungpflanzen, Maschinen, Arbeitszeit, Verpackung, Transport, Kühlung und Verwaltung müssen in den Beitrag einfließen. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Ausfälle die Gemeinschaft tragen kann und wie offen darüber gesprochen wird.

Ein zu niedriger Beitrag kann am Anfang attraktiv wirken und später zu finanziellen Engpässen führen. Ein zu hoher Beitrag erschwert die Suche nach Ernteteiler*innen. Dazu kommen praktische Fragen: Gibt es eine zentrale Abholstelle? Wie wird mit Urlaub oder einem nicht abgeholten Anteil umgegangen? Werden Zusatzprodukte angeboten? Wie werden Entscheidungen getroffen? Je früher diese Punkte geklärt sind, desto weniger Konflikte entstehen während der Saison.

Die 25-Prozent-Grenze: Warum der Zukauf tückisch ist

Der Zukauf von Waren aus anderen Betrieben ist einer der wichtigsten Punkte bei der Planung eines Hofladens. Gerade ein attraktives Vollsortiment entsteht schließlich oft dadurch, dass mehrere Höfe zusammenarbeiten. Rechtlich darf diese Zusammenarbeit aber nicht einfach mit der eigenen landwirtschaftlichen Urproduktion gleichgesetzt werden.

Für pflanzliche Urprodukte wie Gemüse, Obst oder Getreide dürfen im jeweiligen Betriebszweig bestimmte Mengen zugekauft werden, ohne dass dadurch automatisch ein Gewerbebetrieb entsteht. Maßgeblich ist dabei die Grenze von 25 Prozent des Verkaufswertes des jeweiligen Betriebszweiges. Wer im Hofladen beispielsweise einen Jahresumsatz von 20.000 Euro mit Gemüse erzielt, kann davon höchstens 5.000 Euro mit zugekauftem Gemüse erwirtschaften, wenn die landwirtschaftliche Einordnung erhalten bleiben soll.

Entscheidend ist, dass nicht nur auf die Anzahl der Produkte oder auf die Regalfläche geschaut wird. Relevant ist der Verkaufswert. Ein kleiner, aber teurer Zukauf kann deshalb stärker ins Gewicht fallen als mehrere günstige Produkte. Außerdem müssen die jeweiligen Betriebszweige sauber betrachtet und dokumentiert werden. Wer die Grenze erst dann zu berechnen beginnt, wenn eine Prüfung angekündigt wird, hat sich die Arbeit unnötig schwer gemacht.

Bei tierischen Produkten gelten deutlich engere Grenzen. Eier, Fleisch, Milch oder Käse von anderen Betrieben dürfen im Rahmen der eigenen landwirtschaftlichen Urproduktion nicht einfach zugekauft und im Hofladen weiterverkauft werden. Wer solche Waren in das Sortiment aufnehmen möchte, braucht dafür eine passende gewerbliche beziehungsweise rechtliche Struktur. Auch kleine Mengen oder gelegentliche Zukäufe ändern an dieser Einordnung nichts.

Das ist der Punkt, an dem viele Konzepte ins Rutschen geraten. Ein Hof möchte seinen Kund*innen ein möglichst umfassendes Angebot bieten und nimmt zunächst nur einzelne Produkte von Kolleg*innen auf. Aus dem einzelnen Honigglas werden bald Käse, Brot, Wurst und Säfte. Die Kundschaft freut sich über die Auswahl, während der Betrieb die Grenzen und Pflichten des Zukaufs aus dem Blick verliert.

AspektHofladenSoLaWi
GrundprinzipEinzelne Produkte werden direkt verkauftEin Ernteanteil wird gemeinschaftlich finanziert
Rechtliche StrukturEigene Urproduktion, bei Zukauf genaue Abgrenzung nötigVerein, Genossenschaft oder vertragliche Ernteteilung möglich
SortimentVom eigenen Betrieb geprägt, Zukauf nur innerhalb der geltenden Grenzen oder gewerblichSchwerpunkt auf der gemeinsam getragenen Produktion
PreisgestaltungEinzelpreise und kurzfristige Anpassungen möglichBeiträge werden für die Saison kalkuliert
ErnterisikoLiegt überwiegend beim HofWird zwischen Hof und Ernteteiler*innen geteilt
KundenkontaktHäufig punktuell und einkaufsbezogenRegelmäßiger Kontakt über die Saison
EinnahmenAbhängig von Frequenz, Sortiment und SaisonFrüher planbar, aber an eine belastbare Kalkulation gebunden
ArbeitsaufwandVerkauf, Bestückung, Kassa und WarenkontrolleKommunikation, Ausgabe, Organisation und Gemeinschaftspflege

Wer ein breites Sortiment anbieten möchte, sollte daher früh entscheiden, ob der Hofladen weiterhin primär die eigenen Produkte präsentiert oder ob ein eigenständiger Handelsbereich entsteht. Beides kann sinnvoll sein. Problematisch ist nur, wenn die gewählte Struktur nicht zur tatsächlichen Praxis passt.

Das Sortiment muss zur Landwirtschaft passen

Bei der Sortimentsgestaltung geht es nicht allein um rechtliche Grenzen. Auch wirtschaftlich ist ein Zukauf nicht automatisch ein Vorteil. Fremde Produkte erhöhen die Attraktivität des Ladens, binden aber Kapital und verursachen zusätzlichen Aufwand: Bestellung, Lieferung, Lagerung, Etikettierung, Abrechnung und das Risiko, dass Ware nicht rechtzeitig verkauft wird.

Ein Hofladen mit wenigen eigenen Produkten kann glaubwürdiger sein als ein überfülltes Sortiment, dessen Herkunft kaum mehr erkennbar ist. Das gilt besonders für Biohöfe. Kund*innen kommen nicht nur wegen des Biosiegels, sondern wegen der nachvollziehbaren Verbindung zwischen Betrieb und Produkt. Wenn der eigene Anbau im Regal unter einer Vielzahl fremder Waren verschwindet, wird diese Verbindung schwächer.

Registrierkasse und Kleinunternehmerregelung: Zwei Schwellen, zwei Fragen

Auch ein kleiner Hofladen bleibt kein rechtsfreier Nebenraum der Landwirtschaft. Sobald regelmäßig verkauft wird, müssen Umsätze, Zahlungsarten und Aufzeichnungen ordentlich organisiert werden. Zwei Themen werden im Hofalltag besonders häufig miteinander verwechselt: die Registrierkassenpflicht und die Kleinunternehmerregelung.

Registrierkassenpflicht

In Österreich gilt grundsätzlich: Überschreitet der Betrieb einen Jahresnettoumsatz von 15.000 Euro und liegen die Barumsätze über 7.500 Euro, kann die Registrierkassenpflicht greifen. Für Hofläden mit vielen kleinen Einkäufen ist diese Schwelle schneller erreicht, als es auf den ersten Blick scheint. Dabei zählt nicht nur das Bargeld. Auch andere Barumsatzformen können für die Beurteilung relevant sein.

Eine Registrierkasse bedeutet mehr als das Anschaffen eines Geräts. Die Kassa muss den finanzrechtlichen Anforderungen entsprechen, Belege müssen ordnungsgemäß ausgegeben werden, und die Umsätze sind nachvollziehbar zu erfassen. Bei einem Selbstbedienungsladen muss außerdem klar geregelt sein, wie Kund*innen bezahlen, wie Fehlbeträge behandelt werden und wer die täglichen Kontrollen übernimmt.

Für Verkäufe im Freien gibt es die sogenannte Kalte-Hände-Regelung. Sie betrifft nicht pauschal den gesamten Hofumsatz und auch nicht automatisch jeden Verkauf, der irgendwo außerhalb eines Gebäudes stattfindet. Erfasst werden Umsätze, die tatsächlich im Freien erzielt werden – zum Beispiel auf einem Wochenmarkt, bei einem Hoffest oder an einem Verkaufsstand vor dem Hof – und zwar nur bis zur maßgeblichen Grenze von 45.000 Euro netto pro Jahr. Diese Grenze bezieht sich auf die entsprechenden Umsätze im Freien.

Das ist für Direktvermarkter*innen eine wichtige Entlastung, aber kein Freibrief für den gesamten Betrieb. Der Verkauf im geschlossenen Hofladen fällt nicht unter diese Ausnahme, nur weil sich der Laden auf einem Bauernhof befindet. Ebenso wenig werden Umsätze aus dem Innenbereich automatisch zu Umsätzen im Freien, wenn die Kundschaft den Hofladen über eine offene Tür oder ein Tor erreicht. Die konkrete Verkaufssituation muss zur Regelung passen.

Die Kalte-Hände-Regelung erleichtert den Verkauf im Freien bis 45.000 Euro netto pro Jahr – sie ersetzt aber keine saubere Trennung der Umsätze.

Für Betriebe mit mehreren Verkaufswegen lohnt sich deshalb eine getrennte Aufzeichnung. Umsätze aus dem Hofladen, vom Markt, aus einem Verkaufsstand und aus Veranstaltungen sollten nicht unübersichtlich in einer einzigen Kassa oder Liste landen. Eine solche Trennung hilft nicht nur bei der Registrierkassenpflicht, sondern auch bei der wirtschaftlichen Auswertung: Erst dann lässt sich erkennen, welcher Verkaufsweg tatsächlich trägt.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung betrifft eine andere Frage, nämlich die Umsatzsteuer. Ab dem 1. Jänner 2025 liegt die Brutto-Umsatzgrenze in Österreich bei 55.000 Euro pro Jahr. Wer darunter bleibt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann von der Umsatzsteuer befreit sein und muss keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Für einen kleinen Hofladen bedeutet das zunächst weniger Verwaltungsaufwand. Die Preise können ohne Umsatzsteuerausweis kalkuliert werden, und die laufende Abwicklung wird übersichtlicher. Gleichzeitig entfällt der Vorsteuerabzug. Wer einen neuen Kühlraum, eine Registrierkasse, Regale oder eine Renovierung plant, sollte deshalb nicht nur auf die Umsatzgrenze schauen, sondern auch auf die Investitionen der kommenden Jahre.

Die Kleinunternehmerregelung sagt außerdem nichts darüber aus, ob ein Gewerbeschein notwendig ist. Umsatzsteuerrecht und Gewerberecht sind unterschiedliche Bereiche. Ein Betrieb kann umsatzsteuerlich als Kleinunternehmen gelten und trotzdem für bestimmte zugekaufte Waren ein Gewerbe benötigen. Umgekehrt löst eine Registrierkassenpflicht nicht automatisch eine andere gewerbliche Einordnung aus.

Bei einer SoLaWi sind die Beitragseinnahmen ebenfalls sorgfältig zu beurteilen. Ein Mitgliedsbeitrag, eine Ernteteilvereinbarung und der Verkauf einzelner Zusatzprodukte können steuerlich und buchhalterisch unterschiedlich behandelt werden. Die Organisationsform spielt dabei eine wesentliche Rolle. Ein Verein hat andere Pflichten als eine Genossenschaft, und eine direkte Vereinbarung zwischen Hof und Ernteteiler*innen ist wiederum anders zu dokumentieren.

Hier ist eine individuelle Beratung durch Steuerberatung oder Landwirtschaftskammer keine übertriebene Vorsicht. Gerade in der Gründungsphase lassen sich Strukturen noch vergleichsweise einfach anpassen. Später werden falsch zugeordnete Umsätze, unklare Verträge oder fehlende Aufzeichnungen deutlich mühsamer zu korrigieren.

Welche Voraussetzungen eine Hofladen-Eröffnung wirklich braucht

Die Frage nach den Voraussetzungen für die Hofladen-Eröffnung wird oft auf Gewerbeschein und Kassa verkürzt. In der Praxis beginnt die Vorbereitung früher. Ein Hofladen braucht einen Standort, der für Kund*innen erreichbar und für den Betrieb bewältigbar ist. Dazu kommen Lagerung, Kühlung, Preisauszeichnung, Hygiene, Abfall und die Frage, wie Waren nachgefüllt werden.

Besonders bei empfindlichen Produkten sollte der Weg vom Feld oder Stall bis zum Verkaufsregal mitgedacht werden. Wer Gemüse direkt nach der Ernte verkauft, braucht andere Abläufe als ein Betrieb, der ausschließlich haltbare Produkte anbietet. Bei Eiern, Milchprodukten, Fleisch oder Tiefkühlware kommen zusätzliche Anforderungen an Lagerung und Umgang hinzu. Auch die Kennzeichnung darf nicht als Nebensache behandelt werden: Herkunft, Produktbezeichnung, Preise und gegebenenfalls weitere vorgeschriebene Angaben müssen für die Kundschaft nachvollziehbar sein.

Sinnvoll ist es, das geplante Sortiment zunächst in drei Gruppen zu teilen:

1. Eigene unverarbeitete Erzeugnisse, die unmittelbar aus der eigenen Landwirtschaft stammen.

2. Eigene verarbeitete Produkte, bei denen die Verarbeitung und die dafür geltenden Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

3. Zugekaufte Waren, deren Herkunft, Verkaufswert und rechtliche Einordnung getrennt dokumentiert werden sollten.

Diese Einteilung macht sichtbar, ob das Konzept tatsächlich ein Hofladen bleibt oder bereits in Richtung regionaler Handel geht. Beides kann funktionieren. Nur sollte der Name des Modells nicht über die tatsächliche Tätigkeit hinwegtäuschen.

Strategische Entscheidung: Kundenbindung versus operative Flexibilität

Die Entscheidung zwischen Hofladen und SoLaWi ist am Ende keine reine Rechts- oder Rechenaufgabe. Sie betrifft die Arbeitsweise des Hofes und die Art der Beziehung, die zu den Kund*innen entstehen soll.

Der Hofladen ist flexibel. Er erlaubt, das Sortiment an die Saison und an die Nachfrage anzupassen. Wenn die Erdbeerernte gut ausfällt, kann mehr angeboten werden. Wenn eine Kultur ausfällt, wird sie aus dem Regal genommen oder durch einen zulässigen Zukauf ersetzt. Preise, Öffnungszeiten und Verkaufsaktionen können kurzfristig verändert werden. Diese Beweglichkeit ist ein großer Vorteil – besonders für Betriebe, die schon Erfahrungen mit Verkauf und Kundenkontakt haben.

Dafür sind die Einnahmen weniger planbar. Ein Regentag, eine schlechte Ernte oder eine Baustelle auf der Zufahrt kann sich sofort bemerkbar machen. Auch Stammkundschaft bedeutet nicht, dass jede Woche gleich viel verkauft wird. Der Hof trägt das Absatzrisiko und muss Waren, Personal und Öffnungszeiten an die tatsächliche Frequenz anpassen.

Die SoLaWi schafft eine engere, aber verbindlichere Beziehung. Wer Ernteteiler*innen gewinnt, baut nicht bloß Kundschaft, sondern eine Gemeinschaft auf. Das kann bei der Kommunikation, bei Veranstaltungen und gelegentlich auch bei praktischer Mithilfe eine große Stärke sein. Zugleich gibt der Hof einen Teil der kurzfristigen Flexibilität ab. Die Produktion wird gemeinsam finanziert, die Ausgabe muss organisiert werden, und Entscheidungen müssen erklärt werden.

Einige Orientierungspunkte aus der Praxis helfen bei der Einordnung:

1. Wenn Sie gerne mit spontanen Kund*innen arbeiten und auf Saison und Nachfrage reagieren möchten, passt der Hofladen wahrscheinlich besser. Sie entscheiden, was im Regal liegt, und können das Angebot laufend verändern.

2. Wenn Sie eine überschaubare, treue Gemeinschaft aufbauen wollen, kann eine SoLaWi die passendere Struktur sein. Die Einnahmen werden früher kalkulierbar, dafür braucht es eine verbindliche Kommunikation über die gesamte Saison.

3. Wenn Ihr Sortiment viele Produkte umfasst, die Sie selbst nicht erzeugen, müssen Sie beim Hofladen die Zukaufgrenzen und die gewerbliche Einordnung genau im Blick behalten. Ein vermeintlich kleines Zusatzsortiment kann den Charakter des Betriebs verändern.

4. Wenn Sie bereits Ferienwohnungen, ein Hofcafé oder Veranstaltungen anbieten, kann ein Hofladen von der vorhandenen Besucherfrequenz profitieren. Die Kundschaft ist bereits am Hof und muss nicht erst für eine eigene Abholstruktur gewonnen werden.

5. Wenn Sie die Landwirtschaft stärker mit einer Gemeinschaft verbinden möchten, bietet die SoLaWi mehr Möglichkeiten für Erntetage, Hoffeste und gemeinsame Entscheidungen. Sie ist allerdings kein Modell für Betriebe, die möglichst wenig laufenden Kontakt wünschen.

6. Wenn die Produktion stark schwankt, ist zu klären, ob die geplante SoLaWi-Gemeinschaft diese Schwankungen mittragen kann. Eine ehrliche Kommunikation über schlechte Jahre ist wichtiger als ein zu optimistisches Versprechen bei der Aufnahme der Ernteteiler*innen.

In manchen Fällen kann auch eine Kombination sinnvoll sein: Ein Teil der Ernte wird über eine SoLaWi verteilt, während überschüssige Mengen oder bestimmte Produkte im Hofladen angeboten werden. Das ist jedoch kein einfacher Mittelweg. Die beiden Absatzwege müssen sauber kalkuliert und organisatorisch getrennt werden. Die SoLaWi darf nicht zur Abnahmegarantie für alles werden, was im Hofladen liegen bleibt, und der Hofladen nicht zur Ausweichlösung für eine schlecht geplante Erntegemeinschaft.

Was ich auf meinen Reisen immer wieder beobachte: Die besten Höfe sind nicht jene mit dem scheinbar perfekten Modell. Es sind die Betriebe mit einer klaren Linie. Sie wissen, welche Produkte sie selbst erzeugen, wie viel Verkauf sie leisten können und welche Beziehung sie zu ihren Kund*innen aufbauen wollen. Ein kleiner Hofladen kann dabei überzeugender sein als ein überladenes Sortiment. Eine gut geführte SoLaWi kann wirtschaftlich und menschlich stärker tragen als ein Verkaufssystem, das nur auf möglichst viele Einzelkäufe ausgerichtet ist.

Am Ende zählt nicht, ob Sie Hofladen oder SoLaWi wählen – sondern dass Sie wissen, warum.

Wer vor der Entscheidung steht, sollte daher nicht nur Internetmodelle vergleichen, sondern mit Höfen sprechen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben. Ein Besuch bei einem Hofladen zeigt, wie viel Zeit in Verkauf und Warenpflege fließt. Ein Gespräch mit einer SoLaWi macht sichtbar, wie Beiträge kalkuliert, Ernteteiler*innen informiert und Konflikte gelöst werden. Für die rechtliche Seite ist eine konkrete Einschätzung durch die Landwirtschaftskammer oder eine fachkundige Steuerberatung sinnvoll – besonders bei Zukäufen, Verarbeitung und unterschiedlichen Verkaufsorten.

Direktvermarktung ist kein Selbstläufer. Sie kann einem Biohof aber ein stabiles zweites Standbein geben und die Verbindung zur Region stärken. Der Hofladen lebt vom direkten Moment des Einkaufs. Die SoLaWi lebt von der gemeinsamen Verantwortung über die Saison hinweg. Beides funktioniert dann gut, wenn die Struktur ehrlich zum Betrieb passt – und wenn die Menschen, die den Hof tragen oder besuchen, spüren, dass hinter dem Modell tatsächlich Landwirtschaft steht.

Häufige Fragen

Darf ich in meinem Hofladen Produkte von anderen Bauern verkaufen?
Ja, bei pflanzlichen Urprodukten dürfen bis zu 25 Prozent des Verkaufswertes des jeweiligen Betriebszweiges zugekauft werden. Bei tierischen Produkten wie Fleisch, Milch oder Käse gelten deutlich engere Grenzen, die oft eine gewerbliche Struktur erfordern.
Wann besteht für einen Hofladen eine Registrierkassenpflicht?
Die Pflicht greift in Österreich, wenn der Jahresnettoumsatz 15.000 Euro übersteigt und die Barumsätze dabei mehr als 7.500 Euro betragen.
Was ist die sogenannte Kalte-Hände-Regelung?
Diese Regelung befreit Umsätze, die im Freien erzielt werden – etwa auf Märkten oder bei Hoffesten – bis zu einer Grenze von 45.000 Euro netto pro Jahr von der Registrierkassenpflicht. Sie gilt jedoch nicht für den Verkauf in einem geschlossenen Hofladen.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für meinen Hofladen?
Bei einem Jahresumsatz unter 55.000 Euro (Stand 2025) kann man von der Umsatzsteuer befreit sein, was den Verwaltungsaufwand reduziert. Allerdings entfällt damit auch die Möglichkeit, Vorsteuern für Investitionen wie Kühlräume oder Regale abzuziehen.
Wer trägt das Risiko bei einer Solidarischen Landwirtschaft?
Das Risiko einer schwierigen Saison wird zwischen dem Hof und den Ernteteilern geteilt. Die Mitglieder akzeptieren, dass Menge und Zusammensetzung der Ernteanteile je nach Saison variieren können.