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Natur & Region

Naturschutz in den Alpen: Regeln für Wanderer im Ennstal

Eine Wanderung im oberen Ennstal beginnt meist harmlos. Am Hengstpass stehen die Buchen noch grün, am Wegesrand treiben die ersten Bärlauche, irgendwo ruft ein Kolkrabe aus der Felswand.

Naturschutz in den Alpen: Regeln für Wanderer im Ennstal

Erst auf den zweiten Blick fällt auf, was diese Region von einem gewöhnlichen Wandergebiet unterscheidet: zwei behördlich geregelte Biwakplätze, ausgewiesene Betretungsverbote für Moore, ein befristetes Kletterverbot an der Kampermauer und ein grundsätzliches Drohnenverbot. Wer im Nationalpark Kalkalpen unterwegs ist, bewegt sich nicht in einem beliebigen Stück Alm-, Wald- und Felslandschaft, sondern in einem Schutzgebiet, in dem jede Nacht und jede Handlung an einem festen Regelwerk gemessen wird.

Respektvoller Aufenthalt: Biwakieren und Campieren im Nationalpark

Die einfachste Regel, die im österreichischen Wald allgemein gilt, ist zugleich die, gegen die am häufigsten verstoßen wird. Nach § 33 des Forstgesetzes von 1975 ist das Zelten und Campieren im Wald grundsätzlich verboten, sofern nicht ausdrücklich der oder die Grundeigentümerin zugestimmt hat. Auf einer Almwiese ohne Schild stehen heißt also nicht, dass ein Zelt dort willkommen ist. Wer sich nicht sicher ist, fragt vorher beim Almbauern oder bei der Nationalparkverwaltung nach. Wer sich die Nachfrage spart und trotzdem nächtigt, muss je nach Bundesland mit Verwaltungsstrafen rechnen, die sich bis etwa 14.500 Euro summieren können – ein Betrag, der auch einer mehrtägigen Tour noch lange nachwirkt.

Im Nationalpark Kalkalpen gibt es einen genau geregelten Weg. Zwei ausgewiesene Biwakplätze, Weißwasser und Steyrsteg, sind zwischen Mai und Oktober bewirtschaftet und liegen so, dass sie gemeinsam ein zusammenhängendes Übernachtungsgebiet für mehrägige Touren durch den Nordstau der oberösterreichischen Kalkalpen bilden. Wer die Tour entsprechend plant, kommt mit Voranmeldung im Besucherzentrum Ennstal unter.

Wer im Nationalpark Kalkalpen biwakiert, übernachtet auf Weißwasser oder Steyrsteg – nirgendwo sonst.

Eine kurze Übersicht zu den beiden Plätzen:

PlatzLage im ParkAnmeldungBeitrag pro NachtMax. Aufenthalt
WeißwasserReichraminger HintergebirgeNationalpark Besucherzentrum EnnstalErwachsene 5 €, Kinder 3 €2 Nächte
Steyrstegan der oberen SteyrNationalpark Besucherzentrum EnnstalErwachsene 5 €, Kinder 3 €2 Nächte

Pro Platz finden rund zehn Zweipersonenzelte Platz. Wer ohne Voranmeldung anreist, läuft Gefahr, dass der Platz bereits belegt ist – und im schlechtesten Fall auf eine Stelle ausweicht, die der Nationalpark gerade nicht für Übernachtungen vorgesehen hat.

Schutz sensibler Lebensräume: Moore, Feuchtflächen und markierte Wanderwege

Was im Nationalpark Kalkalpen auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, gehört zu den am strengsten geschützten Flächen im ganzen Schutzgebiet: Hangquellmoore, Niedermoore und Feuchtwiesen. Diese Biotope sehen aus, als würde ohnehin niemand hingehen, weil sie nass, weich und für trittsicheres Schuhwerk unattraktiv sind. Genau darin liegt das Problem für die Verwaltung. Sobald ein Wanderer glaubt, eine vermeintliche Abkürzung über eine nasse Senke nehmen zu können, werden Schwingrasen und Torfschichten zusammengedrückt, und die Trittspuren zeichnen sich über Jahrzehnte in die Fläche ein. Moore wachsen langsamer, als sie zerstört werden – eine Faustregel, die in jedem Lehrbuch der Moorkunde steht und im Ennstal an jeder größeren Quellmulde nachvollziehbar ist.

Für Hangquellmoore, Niedermoore und Feuchtwiesen gilt deshalb ein ausdrückliches Betretungsverbot. Auch am Rand solcher Flächen sollte man sich auf keinen Schritt verlassen: der Wurzelhorizont reagiert empfindlicher, als die Vegetation darüber vermuten lässt. Schilf, Seggen und Wollgras sehen von oben robust aus, darunter sitzt eine Schicht, die sich bei jedem Tritt setzt und danach nie wieder die ursprüngliche Höhe erreicht.

Die Nationalparkverwaltung bittet Wanderer ausdrücklich, die markierten Wanderwege zu nutzen. Das ist eine Bitte, kein pauschales Wegegebot. Wer trotzdem auf einem unmarkierten Steig unterwegs ist, schadet nicht automatisch, sollte aber wissen: Trittschäden abseits der Wege summieren sich über die Jahre zu jener schleichenden Erosion, die am Ende Landschaft prägt – zunächst kaum sichtbar, in sumpfigen Passagen aber deutlich. Wo markierte Routen ausgewiesen sind, berücksichtigen sie meist auch Rücksicht auf Bodenbrüter wie das Haselhuhn, das im Frühjahr direkt am Wegesrand sein Gelege versteckt und bei einer Annäherung in wenigen Metern Entfernung dennoch still verlässt. Wer das Gelege nicht sieht, hat es trotzdem fast schon gefunden.

Drei Sätze genügen in der Regel, um das eigene Verhalten an sensiblen Standorten auszurichten:

  • Moore und Feuchtflächen: nicht betreten, auch nicht am Rand.
  • Markierte Wanderwege: bevorzugen und auf ihnen bleiben.
  • Beschilderte Sperrzonen: ernst nehmen, auch wenn kein Zaun sichtbar ist.

Sicherheit am Berg: Weidevieh und Hunde

Kein anderes Thema wird im Ennstal so regelmäßig falsch erklärt wie das Verhalten bei Begegnungen mit Weidevieh. Die Grundregel – Hund an der kurzen Leine, Abstand halten, Kühe und Kälber nicht trennen – steht in fast jedem Folder. Die für die Sicherheit entscheidende Ausnahme wird dagegen oft vergessen: Wenn ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen ist, muss der Hund sofort abgeleint werden. Klingt widersinnig, ist aber sinnvoll. Ein angeleinter Hund entkommt im Ernstfall nicht, ein abgeleinter schon. Wer in dieser Sekunde am Riemen zerrt, riskiert, dass Hund und Mensch gemeinsam zu Fall kommen und sich die Kuh danach genau auf die beiden stürzt, die sich nicht trennen konnten.

Dazu kommen drei Verhaltensregeln, die zwischen Hengstpass, Warscheneck und den Almen am Südabfall des Parks immer wieder unterschätzt werden:

  • Junge Kälber nicht streicheln, auch wenn sie zutraulich wirken. Die Mutterkuh ist in der Nähe und reagiert schneller als angenommen.
  • Pferde auf den Almen nicht von hinten annähern, sondern laut ansprechen und seitlich vorbeigehen.
  • An Engstellen zwischen Weide und Wanderweg Ruhe vor Schnelligkeit wählen und nicht zwischen Kuh und Kalb hindurchgehen.

Wer diese wenigen Punkte verinnerlicht hat, hat im oberen Ennstal und im Kalkalpen-Vorland praktisch keine kritischen Momente mehr mit Rindern und Pferden. Was bleibt, ist die übliche Aufmerksamkeit auf Almzäune, die im Spätsommer häufig geöffnet sind, damit das Vieh den Heimweg findet – eine kleine, aber regelmäßig übersehene Gefahrenstelle.

Artenschutz in der Praxis: Das Kletterverbot an der Kampermauer

An der Kampermauer am Hengstpass wird alpiner Naturschutz besonders konkret. Der Fels dort ist Brutgebiet für felsbrütende Vögel – Wanderfalken, Uhus und Kolkraben brüten regelmäßig in den Spalten. Damit die Brut nicht durch Kletterer gestört wird, gilt auf ausgewiesenen Routen ein befristetes Kletterverbot bis zum 15. Juli. Bei Nachbruten kann es bis zum 31. Juli verlängert werden.

Praktisch heißt das: Wer in der zweiten Julihälfte an die Kampermauer will, erkundigt sich vorher beim Nationalpark oder beim ortsansässigen Alpenverein, ob die Sperre noch aktiv ist. Wer in der Sperrzeit unerlaubt einsteigt, gefährdet weniger sich selbst als die Brut – ein kurzer Anruf im Besucherzentrum Ennstal erspart in der Regel eine Anzeige und manchmal auch ein mulmiges Gefühl am Wandfuß. Für die Routen selbst ändert sich dadurch über das Jahr wenig: die Wand bleibt das ganze Jahr über das gleiche Gestein, nur die Einteilung der erlaubten Linien verschiebt sich um wenige Wochen nach hinten.

Technik und Stille: Drohnen, Lärm und Verhaltensregeln

Die letzte Regel betrifft ein Gerät, das noch vor zehn Jahren keine Rolle spielte und heute auf jedem zweiten Rucksack mitläuft: die Drohne. Im Nationalpark Kalkalpen ist der private Drohnenflug generell verboten. Ausnahmen bestehen nur für wissenschaftliche oder nationalparkbezogene Zwecke mit ausdrücklicher Genehmigung der Nationalparkverwaltung.

Der Grund liegt nicht in der Technik selbst, sondern im Verhalten der Tiere. Brutvögel wie Rotmilan, Haselhuhn oder Auerhuhn reagieren bereits auf kurze Störungen aus der Luft empfindlich; ihre Balz- und Brutzeit fällt in dieselben Wochen, in denen viele Wandernde schöne Aufnahmen machen wollen. Wiederholte Überflüge über mehrere Tage hinweg können den Bruterfolg eines Reviers messbar verschlechtern, und ein zweiter Anflugversuch bringt das Gelege nicht zurück.

Daneben gilt, was in jedem stillen Wald gilt, im Nationalpark aber besonders genau: Musik aus Lautsprechern, lautes Rufen über die Talsenke und Hundegebell in der Dämmerung stören mehr, als man selbst wahrnimmt. Im Schutzgebiet ist die Nacht keine Kulisse, sondern Lebensraum von Sperlingskauz, Rauhfußkauz und gelegentlich durchziehendem Uhu – drei Arten, die auf akustische Stille angewiesen sind, wenn sie in der Morgendämmerung überhaupt noch rufen sollen. Wer mit offenen Ohren unterwegs ist, hört die Nacht anders, als wer sie mit einem Lautsprecher begleitet.

Was bleibt vom Regelwerk

Wer sich auf die Regeln des Nationalparks Kalkalpen einlässt, wird im besten Fall mit etwas belohnt, das in keiner Werbung steht: mit Mooren, die im Frühjahr wieder ihren typischen Wollgrasbestand aufbauen, mit einem Wanderfalkenpaar, das im Juli erfolgreich brütet, mit Latschenfeldern, die nicht zertreten sind. Die Regeln sind kein Selbstzweck. Sie sind der Preis, den eine Region dafür verlangt, dass sie sich nicht in dem auflöst, was alle gleichzeitig tun dürften.

Nationalpark heißt nicht, dass weniger erlaubt ist – sondern dass alles Erlaubte bewusster geschieht.

Für die Planung einer Wanderung im Ennstal und im Nationalpark Kalkalpen lassen sich vier Punkte festhalten:

1. Biwakieren: nur auf Weißwasser oder Steyrsteg, mit Anmeldung im Besucherzentrum Ennstal.

2. Moore: nicht betreten, markierte Wanderwege nutzen.

3. Weidevieh: Hund an der Leine, bei drohendem Angriff sofort ableinen.

4. Drohne: bleibt zu Hause, wenn das Ziel Nationalpark heißt.

Den Rest erklärt eine ordentliche Karte des Nationalparks – vorausgesetzt, man liest sie vor der Wanderung und nicht erst am dritten Tag auf dem immer schwächer werdenden Handy.

Häufige Fragen

Darf ich im Nationalpark Kalkalpen wild zelten?
Nein, das Zelten und Campieren im Wald ist grundsätzlich verboten. Übernachtungen sind nur auf den offiziellen Biwakplätzen Weißwasser und Steyrsteg nach Voranmeldung im Besucherzentrum Ennstal erlaubt.
Was muss ich beim Wandern in der Nähe von Mooren beachten?
Moore und Feuchtwiesen dürfen nicht betreten werden, da die empfindlichen Torfschichten und die Vegetation bereits durch geringe Trittbelastung langfristig geschädigt werden. Wanderer sollten konsequent auf den markierten Wegen bleiben.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich mit Hund auf eine Kuhweide treffe?
Der Hund sollte an der kurzen Leine geführt werden. Sollte ein Angriff durch ein Weidetier absehbar sein, muss der Hund jedoch sofort abgeleint werden, damit er entkommen kann und nicht gemeinsam mit dem Halter zu Fall gebracht wird.
Wann darf ich an der Kampermauer klettern?
Auf ausgewiesenen Routen gilt ein befristetes Kletterverbot bis zum 15. Juli, das bei Nachbruten bis zum 31. Juli verlängert werden kann. Vor dem Aufstieg sollte man sich beim Nationalpark oder Alpenverein über den aktuellen Status der Sperre informieren.
Sind Drohnen im Nationalpark Kalkalpen erlaubt?
Nein, der private Drohnenflug ist im Nationalpark generell untersagt. Ausnahmen gelten nur für wissenschaftliche oder parkbezogene Zwecke mit ausdrücklicher Genehmigung der Verwaltung.