Bio-Betriebe: Konventionelles Grundfutter bei Dürre über VIS melden
Die Landes-Lebensmittelbehörde Oberösterreich hat per Weisung vom 3. August 2026 den Zukauf von konventionellem Grundfutter für Bio-Betriebe freigegeben – Auslöser ist die akute Trockenheit und der daraus resultierende Grundfuttermangel in der Region.

Zukauf von nichtbiologischem Grundfutter mit VIS-Meldung möglich
Betroffene Landwirte können die Ausnahme im Katastrophenfall über eine Meldung im Veterinärinformationsystem (VIS) beantragen.
So funktioniert die Ausnahmeregelung
Der Weg führt über das VIS: Bio-Betriebe, die von der Dürre betroffen sind, stellen dort eine Meldung unter dem Regelungstitel «Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall». Die Freigabe gilt regional und ist an die Weisung der Landesbehörde gebunden – kein flächendeckender Freibrief, sondern ein Instrument für akute Versorgungslücken.
Wer konventionelles Grundfutter zukauft, muss die Mengen und Lieferanten lückenlos dokumentieren. Die Kontrollstellen werden bei der nächsten Hofprüfung genau hingeschaut haben.
Was das für den Bio-Status bedeutet
Die Ausnahme greift unter dem Dach der EU-Öko-Verordnung, die genau solche Katastrophenregelungen vorsieht. Entscheidend: Der Bio-Zertifizierungsstatus des Betriebs bleibt erhalten, solange die Meldung ordnungsgemäß erfolgt und das konventionelle Futtermittel korrekt verbucht wird. Kein Landwirt verliert durch die Inanspruchnahme der Regelung sein Biosiegel – vorausgesetzt, die Dokumentation stimmt.
Die Regelung betrifft ausschließlich Grundfutter. Ergänzungsfutter und andere Betriebsmittel laufen weiterhin unter den Standardanforderungen der Bio-Verordnung.
Einordnung: Trockenheit trifft auf regulatorische Pragmatik
Die Freigabe zeigt ein Muster, das sich in Trockenjahren wiederholt: Wenn die Witterung die Grundversorgung der Herde gefährdet, reagieren Behörden mit punktuellen Erleichterungen. Für Bio-Betriebe in Oberösterreich ist das eine praktische Brücke – aber keine Dauerlösung. Die Abhängigkeit von regionalem Grundfutter bleibt ein strukturelles Risiko, das jeder Betriebsleiter in seiner Futterplanung berücksichtigen sollte.
Wer die VIS-Meldung plant: Jetzt handeln, Belege sichern, Kontrollstelle informieren. Die Dürre wartet nicht auf Bürokratie.