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Auszeit auf Österreichs besten Bio-Höfen.

Meldung

Futterknappheit 2026: Strategien für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich stellt angesichts massiver Ernteausfälle im Grünland Strategien zur Futterknappheit 2026 vor.

Futterknappheit 2026: Strategien für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich

Besonders das Mühlviertel ist betroffen – vielen bäuerlichen Betrieben fehlt es bereits jetzt an Futtervorräten, um den Viehbestand über den Winter zu sichern. Parallel dazu hat die oberösterreichische Landes-Lebensmittelbehörde auf Basis der Katastrophenfall-Regelung den Zukauf von konventionellem Grundfutter für Bio-Betriebe freigegeben.

Trockenheit trifft Grünland – Mühlviertel im Zentrum

Anhaltende Trockenheit und extreme Hitzeperioden haben dem Grünland in Oberösterreich laut LK OÖ heuer massiv zugesetzt. Die Ertragsverluste konzentrieren sich im Mühlviertel, wo viele Höfe nach wie vor auf eine geschlossene Eigenfutterbasis setzen. Wer jetzt keine Reserven aufbauen oder zukaufen kann, gerät bei der Winterversorgung unter Druck. Die LK OÖ hat dazu eine Übersicht an Bewältigungsstrategien veröffentlicht – Details zu den konkreten Maßnahmen werden in den kommenden Tagen erwartet.

VIS-Meldung als Schlüssel zum Zukauf

Mit Stand 03. August 2026 hat die oberösterreichische Landes-Lebensmittelbehörde die regionale Ausnahme „Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall" aktiviert. Bio-Betriebe dürfen danach konventionelles Grundfutter zukaufen – als frisches Grünfutter, Silage, Heu oder Pellets. Konventioneller Mais bleibt ausdrücklich ausgenommen. Die Meldung muss vor jedem Zukauf elektronisch über das VeterinärInformationssystem VIS (portal.statistik.at) erfolgen. Aufzeichnungen über zugekaufte nicht-biologische Futtermittel sind aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde oder Kontrollstelle vorzulegen.

BIO AUSTRIA hat die Freigabe für ihre Mitgliedsbetriebe im behördlich vorgegebenen Zeitraum übernommen. Höfe ohne eigenen VIS-Zugang können die Meldung über das Bio-Referat der LK OÖ als Servicestelle erstellen lassen. Das Referat Biolandbau sowie das Beratungsteam von BIO AUSTRIA OÖ stehen dafür telefonisch bereit.

Privatstandards und Einzelanträge im Blick

Die behördliche Ausnahme deckt nicht alle Vermarktungswege automatisch ab. Internationale Verbandsstandards wie Naturland und Bioland, privatrechtliche Labels wie Zurück zum Ursprung, Prüf Nach! und Ja! Natürlich sowie einzelne Abnehmer – etwa Molkereien – können eigene Vorgaben beim Einsatz konventioneller Futtermittel haben. Jeder Betrieb muss eigenständig prüfen, ob der Zukauf im eigenen Modell zulässig ist.

Reicht die regionale Freigabe im Einzelfall nicht aus, bleibt der Weg eines betriebsindividuellen Antrags an die Landes-Lebensmittelbehörde offen. Diese werden einzelbetrieblich geprüft. Die Landwirtschaftskammer Kärnten weist parallel darauf hin, dass die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten beim Futtermittelzukauf auch außerhalb Oberösterreichs auf der Agenda stehen – ein Hinweis auf eine breitere regionale Betroffenheit.