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Auszeit auf Österreichs besten Bio-Höfen.

Meldung

Bio-Betriebe dürfen bei Futtermangel konventionellen Silomais zukaufen

August 2026 dürfen Biobetriebe in Niederösterreich laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LK NÖ) aufgrund anhaltender Futterknappheit wieder konventionellen Silomais zukaufen.

Bio-Betriebe dürfen bei Futtermangel konventionellen Silomais zukaufen

it 12. August 2026 dürfen Biobetriebe in Niederösterreich laut Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LK NÖ) aufgrund anhaltender Futterknappheit wieder konventionellen Silomais zukaufen. Der Schritt trifft den Kern der Rinderfütterung — und erzeugt zugleich einen Bruch mit der Erde & Saat-Verbandsrichtlinie, die Maissilage weiter ausschließt.

Auslöser und rechtlicher Rahmen

Die anhaltende Trockenheit hat die Bio-Futterversorgung in vielen Regionen verschärft. Die EU-Bio-Verordnung enthält für solche Wetterextreme eine Katastrophenfallregelung, die zeitlich befristete Ausnahmen von den Bio-Produktionsvorschriften ermöglicht. Voraussetzung ist die behördliche Anerkennung der Betroffenheit, entweder gebiets- oder einzelbetrieblich. Stellt eine Servicestelle wie die Landwirtschaftskammer oder BIO AUSTRIA den Antrag, prüft die zuständige Landesbehörde und legt per Verwaltungsakt fest, welche Ausnahmen für welches Gebiet und welchen Zeitraum gelten. Wer eine Ausnahme nutzt, muss den Zukauf im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) melden und lückenlos dokumentieren.

Freigabe versus Verband: der Knackpunkt

Die LK NÖ hat den Zukauf von konventionellem Silomais ausdrücklich freigegeben. Der Bio-Verband Erde & Saat zieht bei seiner Richtlinie zum Zukauf von nicht biologischem Grundfutter hingegen eine andere Linie: Maissilage ist dort explizit nicht zulässig. Erlaubt sind Heu, Gras und Grassilage von Dauergrünland, Feldfutter und Futterleguminosen inklusive Begrünungen und Zwischenfrüchten, Ackerkulturen, bei denen die gesamte Pflanze geerntet wird, Beweidung konventioneller Flächen sowie Futterstroh.

Zusätzlich hat Erde & Saat den zulässigen Bio-Kraftfutteranteil in der Rinderfütterung befristet von 15 auf 20 Prozent der Gesamtjahres-Trockenmasseaufnahme angehoben. Für Grundfutter aus direkten Nachbarländern ist derzeit kein Import- oder Zulassungsantrag nötig — eine Meldung im Verbandsbüro ([email protected]) reicht.

Was Betriebe jetzt tun müssen

  • Verbandsregel vor Behördenfreigabe: Wer nach Erde & Saat zertifiziert ist, darf trotz der LK-NÖ-Freigabe keinen konventionellen Silomais zufüttern. Die Verbandsrichtlinie ist hier enger als die Behörde.
  • Kraftfutterdeckel: In der Rinderfütterung liegt die Bio-Kraftfutterobergrenze temporär bei 20 Prozent — eine Anhebung um fünf Prozentpunkte gegenüber dem Standard.
  • VIS-Meldung: Jeder Zukauf im Rahmen der Ausnahme ist im Verbrauchergesundheitsinformationssystem zu melden und zu dokumentieren.
  • Private Standards prüfen: Labels wie „ja! Natürlich" oder „Zurück zum Ursprung" setzen teils strengere Maßstäbe als EU-Bio — vor dem Zukauf die eigenen Vertragsbedingungen checken.
  • Zeitfenster im Blick behalten: Die Ausnahmen gelten befristet; Dauer und Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Verwaltungsakt.

Für Biohöfe mit Hofladen, Gästebeherbergung oder Eventflächen bleibt am Ende eine Aufgabe, die kein Formular abnimmt: die Kommunikation. Wer konventionell zukauft, sollte das in der Futter- und Vermarktungsdokumentation sauber festhalten und gegenüber Stammkunden wie Urlaubsgästen transparent machen — sonst wird aus der praxistauglichen Notlösung ein Vertrauensverlust, der teurer wird als das eingesparte Biofutter.