Bio-Saatgut: Die neue Positivliste der Landwirtschaftskammer für 2026
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich hat die aktualisierte Positivliste für Bio-Saatgut mit Stand 20.

August 2026 veröffentlicht. Die Liste dient Bio-Betrieben als Orientierung beim Zukauf von Saatgut und ist vor allem für die Anbauplanung im ökologischen Landbau relevant. Der Zeitpunkt ist kritisch: Hitze und Trockenheit belasten Erträge und Qualitäten, besonders bei Bio-Hafer.
Saatgutkauf wird zum eigenen Prüfschritt
Der Zukauf von Saatgut ist im Bio-Betrieb nun ausdrücklich um den Punkt Verfügbarkeitsliste für Bio-Saatgut ergänzt. Für konventionell unbehandeltes beziehungsweise ungebeiztes Saatgut ergeben sich bei der Antragstellung wesentliche Änderungen. Damit reicht es nicht, die Sorte nur nach agronomischer Eignung, Preis oder regionaler Verfügbarkeit auszuwählen.
Vor der Bestellung sollte der Betrieb daher prüfen, ob das gewünschte Saatgut in der aktualisierten Positivliste geführt wird. Ebenso relevant ist die Unterscheidung zwischen behandeltem und unbehandeltem Saatgut. Die Landwirtschaftskammer nennt diesen Punkt ausdrücklich im Zusammenhang mit der Antragstellung. Wer Saatgut außerhalb der vorgesehenen Orientierung einkauft, muss die Unterlagen und die Einstufung besonders genau kontrollieren.
Für die betriebliche Planung bedeutet das: Saatgutentscheidung, Bestellung und Antragstellung dürfen nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Die Positivliste ist kein dekoratives Zusatzdokument, sondern ein Arbeitsmittel für die Fruchtfolge und die Beschaffung.
Trockenheit verschärft die Sortenfrage
Die formale Prüfung fällt in eine Saison, in der die Produktionsbedingungen bereits unter Druck stehen. Nach Angaben von Table.Media leidet die ökologische Landwirtschaft unter anhaltender Hitze und Trockenheit. Bei Bio-Hafer führen die Bedingungen zu verkümmerten Körnern sowie zu geringeren Erträgen und Qualitäten. Auch die Verfügbarkeit von Futtermitteln sinkt, was Tierhalter zusätzlich belastet.
Damit bekommt die Saatgutliste eine ökonomische Dimension. Eine Sorte muss nicht nur in die Bio-Vorgaben und die Anbauplanung passen. Sie steht zugleich in einer Wertschöpfungskette, in der Ertrag, Qualität und Futterverfügbarkeit zusammenwirken. Die vorliegenden Informationen erlauben keine pauschale Aussage darüber, welche Sorten unter den aktuellen Bedingungen überlegen sind. Sie zeigen aber, dass die Saatgutbeschaffung nicht isoliert vom Wetterrisiko bewertet werden kann.
Für Ackerbaubetriebe ist deshalb eine nüchterne Reihenfolge sinnvoll: zuerst die Verfügbarkeit und den Status des Saatguts prüfen, danach die Eignung für die geplante Fruchtfolge bewerten und erst dann die Bestellung abschließen. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor und sollte direkt mit der zuständigen Beratung geklärt werden.
Orientierung für den Herbst
Auch außerhalb Oberösterreichs werden neue Orientierungshilfen veröffentlicht. Bioland hat eine Z-Saatgutliste für den Herbst 2026 herausgegeben. Sie richtet sich an Bio-Landwirte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und soll bei der Sortenwahl unterstützen. Diese Liste ist regional ausgerichtet und daher nicht automatisch auf oberösterreichische Betriebe übertragbar.
Für Betriebe in Oberösterreich bleibt die aktualisierte Liste der Landwirtschaftskammer Oberösterreich der zentrale Bezugspunkt dieser Meldung. Entscheidend ist, den Stand der Liste zu dokumentieren und die Auswahl des Saatguts mit den betrieblichen Unterlagen abzugleichen. Besonders bei ungebeiztem konventionellem Saatgut darf die Antragstellung nicht erst nach dem Einkauf geprüft werden.
Die nächsten Schritte sind damit klar: Positivliste aufrufen, Saatgutstatus kontrollieren, Auswahl mit Fruchtfolge und Ernteziel abgleichen und offene Punkte vor der Antragstellung abklären. Gerade unter trockenen Bedingungen reduziert diese Reihenfolge nicht das Wetterrisiko. Sie verhindert aber, dass zusätzlich ein vermeidbares Beschaffungs- oder Dokumentationsproblem entsteht.